Gebührenordnung

Gebührenordnung



Typische Beispielberechnungen:

  • Erstbesuch (Erstanamnese, Untersuchung, Behandlung): € 149,50
  • z.B. Folgebehandlung mit Untersuchung, Akupunktur, sowie manueller Behandlung: €  103,50 

 

Alle diese und bei Bedarf zusätzlichen diagnostischen und therapeutischen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Dies sind zum Beispiel:

 

Anamnese (zusätzlich nur beim Erstbesuch): € 46,00

Untersuchung (vor jeder Behandlung): € 20,50

Akupunktur, einfach: € 26,00

Moxibustion: € 15,50 (je nach Aufwand evtl. mehrfach)

Nervenpunktstimulation: € 15,50

Langwellenbehandlung ("Shen Deng"): € 18,00

Schröpfen: € 10,50

Mikroaderlaß: € 12,80

Wirbelsäulenkorrektur: € 26,00 je Segment (ISG, LWS, BWS oder HWS)

Viszerale Manipulation: € 26,00 je Organ

Kinesio-Taping: € 15,50

Beratung (das gewöhnliche Maß übersteigend, min. 15 Minuten Dauer) € 22,00

Neuerstellung einer chinesischen Rezeptur € 61,50

 

Zusätzliche Leistungen z.B. bei zeitaufwendigen Behandlungen oder in schwierigen Fällen werden gemäß GeBüH (s.o.) abgerechnet.

 

Diese Leistungen werden von den meisten privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstattet. Dies richtet sich nach dem jeweils abgeschlossen Versicherungsvertrag und den darin enthaltenen Bedingungen. Als Behandler habe ich darauf keinen Einfluss. Bitte richten Sie sich bei Rückfragen dazu direkt an den Versicherer. 

 

Unabhängig von einer abweichenden Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit, einer medizinisch - wissenschaftlichen Anerkennung der durchgeführten Therapien und Diagnostik oder einer abweichenden Erstattung durch Beihilfestellen oder privaten Krankenversicherungen, ist der Rechnungsbetrag grundsätzlich in voller Höhe zu zahlen.


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